Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB II§ 53a Arbeitslose
Stand: 01.01.2023
Wird zitiert von 4
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- LSG Sachsen-Anhalt, 22.06.2023 – L 4 AS 471/22
- BSG, 05.08.2015 – B 4 AS 46/14 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Einstiegsgeld - Anspruchsvoraussetzungen - Tatbestandsmerkmal der Geeignetheit der Erwerbstätigkeit zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit - PrognoseentscheidungZitiert von 17
- LSG Hamburg, 16.11.2023 – L 4 AS 311/22 D
- OVG Niedersachsen, 27.06.2017 – 13 PA 252/16Zitiert von 5
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/53a#abs-1 (1) Arbeitslose im Sinne dieses Gesetzes sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die die Voraussetzungen des § 16 des Dritten Buches in sinngemäßer Anwendung erfüllen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/53a#abs-2 (2) (weggefallen)